Aug 12 2015

AGBs der DAV-Sektion Lahr

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DAV-Sektion Lahr

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Lahr/Schwarzwald des Deutschen Alpenvereins e. V. an.
Ich/wir weiß/wissen, dass ich/wir im Falle eines Vereinsaustrittes diesen jeweils bis zum 30. September schriftlich der Sektion melden muss, damit er zum Jahresende wirksam wird. Kündigungsanschrift: Sibylle Isenmann, Vogelsang 2, 77933 Lahr-Kuhbach.
Ich/wir bitte(n) um widerruflichen Einzug der Beiträge (jeweils Anfang Januar)/Aufnahmegebühr von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten.
Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.
Es steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu – vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden. Haben Sie bislang nur einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten, ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, die Rücksendung des vorläufigen Mitgliedsausweises ist nicht erforderlich.
Ich/wir sind bereit Anschriftenänderungen sowie Änderung der Bankverbindung sofort bei Sibylle Isenmann zu melden. Bei schuldhaft verursachten Rücksendungen der Beitragslastschriften bin ich/wir bereit die Bankgebühren von 4 – 7 Euro zu übernehmen. Ich/wir bin/sind informiert, dass ich/wir den Jahresausweis erst erhalte/n, wenn der Jahresbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist.

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