Jan 24 2017
Versicherung für DAV-Mitglieder – Änderungen im ASS zum 01.01.2017
Als Mitglied einer Sektion des Deutschen Alpenverein e.V. können Sie sich auf den Versicherungsschutz „Alpiner Sicherheits-Service“ (ASS) verlassen, denn dieser ist bereits in Ihrer Mitgliedschaft enthalten.
Die Versicherungsbedingungen des Alpinen Sicherheits Service (ASS) werden sich zum 01.01.2017 geringfügig ändern!
Die wichtigste Änderung ist, dass sich die Bergungskosten bei Unfalltod wieder auf 5.000 Euro
reduzieren – wie vor der Einführung der Unfallversicherung zum 01.04.2012. Deshalb haben sich auch die Formulare geändert.
–> Alle aktuellen Informationen und Formulare finden Sie unter Informationen -> Alpinen Sicherheits Service (ASS) – Versicherung
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