Informationen zur Anmeldung zu Kursen und Touren

1. Teilnahmeberechtigung
An Touren der Sektion Lahr des Deutschen Alpenvereins können grundsätzlich nur Personen teilnehmen, die in einer Sektion des Deutschen Alpenvereins e.V. Mitglied sind. Personen, die in keiner Sektion des Deutschen Alpenvereins e.V. Mitglied sind, können ausschließlich an Veranstaltungen in künstlichen Anlagen teilnehmen. Kinder und Familienkönnen am Programm der Familiengruppe, Jugendliche am Programm der Jugend teilnehmen.

2. Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten
Ihre Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung soweit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Die Schwierigkeit der Tour wird im Sektionsprogramm durch eine allgemein gebräuchliche Schwierigkeitsskala sowie Angabe von Höhenmeter und Wegdistanz bewertet. Bei Touren im alpinen Gelände werden ausschließlich Führungstouren angeboten. Die/der Veranstaltungsleitende kann Sie im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen der/des Leitenden nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Andererseits können Sie, wenn Ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass Ihr Leistungsanspruch erfüllt wird. Wenn Sie ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) haben, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, sind Sie verpflichtet, die/den Veranstaltungsleitende/n vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Es wird ein medizinischer Selbstauskunftsbogen zur Verfügung gestellt. Dieser ist auf Verlangen der/des Tourenführenden vorzuzeigen.

3. Anmeldung, Gebühren, Bezahlung
Anmeldungen sind nur verbindlich, wenn sie nach vorheriger Zustimmung der/des Verantwortlichen schriftlich auf dem sektionsinternen Vordruck erfolgen und die Gebühr gemäß den Angaben auf dem Sektionsvordruck bezahlt wurde. Eine entsprechende Einzahlungsbestätigung ist der/dem Verantwortlichen vorzulegen. Die Gebühr wird auf folgendes Sektionskonto überwiesen:

Sparkasse Offenburg-Ortenau IBAN DE38664500500076124785

Die Gebühr beträgt pro Tag einschließlich An- und Rückreisetag:

Gemeinschafts- und Führungstouren 20,00 €

Führungstouren mit max. 2 Teilnehmende 35,00 €

Ausbildungskurse 25,00 €

Die Gebühren sind Richtwerte. Die Touren müssen kostendeckend durchgeführt werden. Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise), erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmenden der Veranstaltung weitergegeben werden.

Die Fahrtkosten werden von den Teilnehmenden übernommen und nach Absprache aufgeteilt. Die Anreisekosten der/des Verantwortlichen werden von den Teilnehmenden übernommen.

4. Rücktritt
Ein notwendiger Rücktritt sollte unverzüglich gemeldet werden. Sollte die/der Verantwortliche keinen Ersatzteilnehmer/in finden, kann die Gebühr nicht erstattet werden. Bei einem Rücktritt von der Tour wird auf jeden Fall 8 € Bearbeitungsgebühr einbehalten.

5. Abbruch der Veranstaltung. Vorzeitige Abreise/Ausschluss
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderem Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch die/den Veranstaltungsleitenden nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr.

6. Haftung und Versicherung
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jede/Jeder Teilnehmende verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Sektion, die Verantwortlichen oder deren gesetzlich Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der veranstaltenden Sektion oder dem Veranstaltungsleitenden die Verletzung einer wesentlichen, sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflicht (Kardinalpflicht) vorgeworfen werden kann oder wenn ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der veranstaltenden Sektion oder der/des Veranstaltungsleitenden oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer/eines gesetzlichen Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen der veranstaltenden Sektion oder des Veranstaltungsleitenden beruht. Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.

7. Erhöhtes Risiko im Gebirge
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch die/den eingesetzten Veranstaltungsleitenden nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Das alpine Restrisiko muss die/der Teilnehmende selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jeder/jedem Teilnehmenden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird der/dem Teilnehmenden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

8. Ausrüstung
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

9. Rechte an Fotos und Berichten
Die Teilnehmenden erklären sich, so sie nicht ausdrücklich widersprechen, bereit, dass Bilder mit ihnen oder von ihnen auf der Internetseite der Sektion oder in Druckwerken der Sektion unentgeltlich verwendet werden. Mit Zusendung von Berichten und Fotos werden alle Rechte daran an die Sektion Lahr des Deutschen Alpenvereins zur Verwendung in Vereinspublikationen übertragen.

 

Die in diesem Jahresprogramm verwendeten Abkürzungen haben folgende Bedeutung:

BW = Bergwanderung

T1 - T6 = Bergwanderskala der Schweiz

F = Felstour

E = Gletscher- bzw. Eistour, ggf. mit Angabe des Neigungswinkels

E/F oder F/E = kombinierte Tour, überwiegend im erstgenannten Bereich

I - V = Schwierigkeitsgrade bei Felstouren

K1 – K6 = Schwierigkeitsgrade bei Klettersteigen (nach Eugen Hüsler)

Informationen über die jeweilige Tour bzw. den Ausbildungskurs erfolgen in einer durch den/die Tourenleiter/in anberaumte Besprechung oder über ein Informationsblatt, das die Teilnehmer/innen erhalten.

Alpine Auskunft (Verhältnisse am Berg, Hüttenöffnungszeiten usw.) erteilen folgende Stellen:

https://www.alpenverein.de/DAV-Services/

ÖAV: 0043 512 58 78 28

AV Südtirol: 0039 0471 / 99 99 55

Persönliche meteorologische Beratung (telefonisch):

0043 (0) 512 / 29 16 00 (Mo.-Sa. 13-18 Uhr) Österreich

Für eine Wettervorhersage wird der Schweizer Wetterbericht empfohlen. Tel. 0041 (0) 848 / 80 0162 oder 3sat Videotext 406/407 oder www.meteo.ch oder www.wetter.ch

Auskünfte über Schweizer Hütten bzw. Reisen mit der Bahn in der Schweiz erhält man über

www.sac-cas.ch