Mitgliedbeiträge der Sektion Lahr / Jahresbeiträge

bis 31.12.2024

A-Mitglied:
Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr.
65,00 Euro – Kurzmitgliedschaft ab dem 1. September 35,00 Euro

B-Mitglied:
1. Mitglieder, deren Ehepartner/Lebenspartner als A- oder B-Mitglied der Sektion angehört
2. Mitglieder über 70 Jahre (nur auf Antrag)
3. Mitglieder mit einer Behinderung ab 50 % (bitte Antrag stellen)

36,00 Euro – Kurzmitgliedschaft 20,00 Euro

C-Mitglied:
Mitglieder, die einer anderen Sektion als A- oder B-Mitglied oder als Junior angehören.
22,00 Euro – Kurzmitgliedschaft 11,00 Euro

D-Mitglied / Junior:
Mitglieder vom 18. Geburtstag bis unter 25 Jahren.
34,00 Euro – Kurzmitgliedschaft 18,50 Euro

Kinder und Jugend:
Mitglieder bis unter 18 Jahren (Einzelmitgliedschaft).
16,00 Euro – Kurzmitgliedschaft 8,50 Euro

Familientarif:
Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) werden nicht erhoben.
(Familientarif nur auf Antrag)
101,00 Euro – Kurzmitgliedschaft 55,00 Euro

Familientarif für Alleinerziehende:
Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche (bis unter 18 Jahre) werden nicht erhoben.
(Alleinerziehendentarif nur auf Antrag)
65,00 Euro – Kurzmitgliedschaft 35,00 Euro

Schwerbehinderte:
Ab 50% GdB.
A- und B-Mitglied – 36,00 Euro – Kurzmitgliedschaft 18,00 Euro
D-Mitglied – 16,00 Euro – Kurzmitgliedschaft 8,00 Euro
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Berhinderung werden beitragsfrei geführt.

 

Halbjahresbeitrag
Erfolgt ein Beitritt nach dem 1. September müssen nur die Beiträge für die Kurzmitgliedschaft bezahlt werden.

Aufnahmegebühr:
Für A-Mitglieder – 25,00 Euro.
B-, C- und D-Mitglieder – 15,00 Euro.
Für Familien (Gebühr für A- und B-Mitglied – Kinder sind gebührenfrei) – 40,00 Euro

Eine Aufnahme erfolgt nur, wenn dem Aufnahmeantrag eine Einzugsermächtigung für die Zahlung des Beitrags beigefügt ist. Aufnahmeanträge sind beim Schatzmeister und bei der Geschäftsstelle erhältlich oder können hier gedownloaded werden.

Kündigungen
der Mitgliedschaft müssen schriftlich bis spätestens 30. September des Jahres vor dem nächsten Beitragsjahr bei
Sibylle Isenmann, Vogelsang 2, 77933 Lahr, mitgliederverwaltung@dav-lahr.de
eingegangen sein.